CE-Konformität & Risikobeurteilung
In der gesamten EU muss nicht nur für Einzelmaschinen sondern auch für gesamte Anlagen die EG-Konformität nach der aktuellen Maschinenrichtline 2006/42/EG (kurz MRL) nachgewiesen werden. Maschinen und Anlagen müssen demnach nach den gelten Normen und dem Stand der Technik sicher sein um in der EU betrieben werden zu dürfen. Bei Neuanlagen ist der Nachweis der EG-Konformität (oder auch CE-Konformität) einfach: der Hersteller der Anlage muss diesen Nachweis erbringen und die Konformität bescheinigen. Gerade komplexe Produktionsanlagen mit verketteten Bearbeitungs- und Förderanlagen müssen jedoch immer wieder an die aktuellen Bedürfnisse des Betreibers angepasst werden. Bei jedem Umbau muss dabei auch geprüft werden, ob wesentliche Änderungen an der Maschine vorgenommen wurden und die notwendigen Risikobeurteilungen durchgeführt werden. Hierbei kann der Betreiber der Anlage durch die Umbauten selbst zum Hersteller nach der MRL werden – mit der Verpflichtung die EG-Konformität der Anlage herzustellen und zu erklären.
Wir werden in die Umbauplanung einbezogen und übernehmen die Gefährdungsanalyse sowie die Risikobeurteilung. In Abstimmung mit dem Betreiber und der umbauenden Firma legen wir die notwendigen und praktikablen Schutzmaßnahmen fest. Werden die Schutzmaßnahmen schon im Planungsprozess eingebracht, kann eine größtmögliche Sicherheit bei niedrigsten Kosten und geringsten Produktionsbeeinträchtigungen erreicht werden.
Das im Projekt erarbeitete bzw. erweiterte Sicherheitskonzept wird grafisch aufbereitet und kann direkt in Schulungsunterlagen für das Instandhaltungs- und Bedienpersonal genutzt werden.